Winterdienst Wuppertal – 24/7 einsatzbereit bei Eis & Schnee

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Winterdienst-Pflicht in Wuppertal – Wichtige Infos für Eigentümer:innen

In der kalten Jahreszeit sind Grundstückseigentümer:innen in Wuppertal gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zufahrten rund ums Grundstück sicher und rutschfrei zu halten.

Wer diese Räum- und Streupflicht missachtet, riskiert Bußgelder und mögliche Haftungsansprüche bei Unfällen. Darauf sollten Eigentümer:innen achten:

Räumzeiten einhalten:
Werktags bis spätestens 7 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bis 9 Uhr müssen Gehwege geräumt und gestreut sein.
Mindestbreite beachten:
Gehwege müssen mindestens 1,50 Meter breit eisfrei bleiben, damit Fußgänger sicher passieren können.
Umweltschonend streuen:
Setzen Sie auf umweltfreundliche Streumittel wie Sand oder Splitt und verzichten Sie besonders in sensiblen Bereichen auf aggressives Streusalz.
Schnee richtig lagern:
Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, sondern gehört an den Rand des eigenen Grundstücks – ohne den Verkehr zu behindern.
Pflichtübertragung möglich:
Bei vermieteten Immobilien kann die Winterdienstpflicht vertraglich auf Mieter:innen übertragen werden – allerdings nur durch eine klare, schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag.

💡 Tipp:
Wer die Organisation nicht selbst übernehmen möchte, kann einen professionellen Winterdienst in Wuppertal beauftragen. So bleiben Ihre Flächen sicher, gesetzeskonform und jederzeit einsatzbereit – auch bei unerwartetem Wintereinbruch.

Winterdienstpflicht in Wuppertal
Winterdienstpflicht in Wuppertal

Winterdienst in Wuppertal – Rechtliche Pflichten für Eigentümer:innen

In Wuppertal sind private Grundstückseigentümer:innen gesetzlich verpflichtet, in der Winterzeit sichere Gehwege, Zufahrten und Zugänge rund um ihre Immobilie zu gewährleisten.

Die Räum- und Streupflicht schützt nicht nur Fußgänger:innen und Verkehrsteilnehmer:innen, sondern bewahrt Eigentümer:innen auch vor Bußgeldern und Haftungsrisiken bei Unfällen.

Ein professioneller Winterdienst in Wuppertal hilft Ihnen, diese Pflichten zuverlässig, pünktlich und umweltschonend zu erfüllen.

  • Schnee muss von Gehwegen und Straßen geräumt werden
  • Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten muss der Winterdienst durchgeführt werden.
  • Die Sicherheit im Verkehr muss sichergestellt werden.
  • Die Pflicht zum Winterdienst gilt für Privat & Gewerbe

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Ob privates Grundstück, Gewerbefläche oder Mietobjekt – wir sorgen bei jedem Wetter für sichere, rutschfreie Wege und Zufahrten.

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Winterdienstpflicht – Welche Folgen drohen bei Verstößen in Wuppertal?

Wer in Wuppertal seine gesetzliche Winterdienstpflicht vernachlässigt, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus.
Eigentümer:innen und Mieter:innen sind verpflichtet, Gehwege und Zugänge eis- und schneefrei zu halten – zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Mögliche Konsequenzen bei Missachtung der Winterdienstpflicht:
Bußgelder: Bei Verstößen gegen die städtische Satzung drohen empfindliche Strafen durch das Ordnungsamt.
Haftung bei Unfällen: Bei Stürzen auf nicht geräumten Flächen haften Eigentümer:innen für Personen- und Sachschäden – oft in voller Höhe.
Versicherungsschutz gefährdet: Viele Versicherungen zahlen nur eingeschränkt oder verweigern Leistungen, wenn keine nachweisbaren Winterdienstmaßnahmen erfolgen.
Gerichtliche Folgen: Geschädigte können Schadensersatzforderungen oder Klagen geltend machen, mit teils hohen finanziellen Belastungen.

Unser Tipp für Eigentümer:innen in Wuppertal:
Vermeiden Sie Risiken und vertrauen Sie auf einen professionellen Winterdienst in Wuppertal, der Ihre Pflichten rechtssicher und zuverlässig erfüllt. So bleiben Ihre Flächen sicher – und Sie rechtlich abgesichert.

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